Zahlungsarten

Zahlungsmethoden für Deinen Einkauf im Simpert Reiter- und travellunch-Onlineshop

Hier erfährst Du, welche bequemen und sicheren Zahlungsmethoden wir Dir für Deinen Einkauf
bei uns anbieten. Wir berechnen dafür keine extra Gebühren – egal wie Du bezahlst.

So sieht bei uns die Wahl der Zahlungsmethode im Shop während des Bestellvorgangs aus:

ACHTUNG, derzeit leider kein Kauf auf Rechnung möglich!

 

Zahlungsart wählen

  • Kreditkarte   
  • Lastschrift
  • Vorkasse/Überweisung

Bezahle deinen Einkauf vorab und erhalte die Ware bei Zahlungseingang nach Hause geliefert

Die akzeptierten Kreditkarten sind Visa, MasterCard und American Express.

Lastschrift / Bankeinzug
Lastschrift wird auch Bankeinzug genannt, da Du uns mit Eingabe Deiner Bankdaten eine Erlaubnis erteilst, dass wir Dein Konto mit dem Geldbetrag in Höhe Deiner Bestellsumme belasten dürfen. Somit erhalten wir ziemlich zeitnah Deine Zahlung und die Ware kann anschließend an Dich versendet werden. Über PayPal Plus ist diese Bezahlart ebenfalls sicher.

Vorkasse / Überweisung
In der Bestellbestätigung stellen wir Dir unsere Bankverbindung zur Verfügung. Der Rechnungsbetrag ist dann binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Sobald unser System den Eingang des korrekten Betrages verzeichnet hat, geht die Ware umgehend an Dich raus.

Rechnung für B2B
Der Kauf auf Rechnung ist aktuell nur für Behörden, öffentliche Einrichtungen, Institutionen und Gewerbekunden möglich.
Wenn Sie eine Behörde, öffentliche Einrichtung, Institution oder gewerblicher Einkäufer sind bzw. diese vertreten, beliefern wir Sie nach Prüfung ihrer Angaben direkt auf Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel.
Bitte kontaktieren Sie uns. Nach kurzer Prüfung durch uns stellen wir Ihr Konto auf Rechnung um. Künftig haben Sie nun direkt die Möglichkeit, über Ihren Kundenaccount, auf Rechnung zu bestellen.
Bei Fragen schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@simpert-reiter.de.

Sonstiges
Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Dir nur zu, wenn Deine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kannst Du nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.